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Stiftung Lebenshilfe Kreis Euskirchen
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Am 08. April 2003 fasste der Vorstand der Lebenshilfe
Kreisvereinigung Euskirchen e.V. den Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer
gemeinnützigen Stiftung zugunsten von Menschen mit geistiger Behinderung im
Kreis Euskirchen. Nach Vorprüfung und Abstimmung mit der
zuständigen Bezirksregierung Köln und der Oberfinanzdirektion Düsseldorf
beschloss der Lebenshilfe-Vorstand im Juli 2003 das zur Errichtung einer
Stiftung notwendige Stiftungsgeschäft und die Stiftungssatzung. Am
20. Oktober 2003 erfolgte die Anerkennung als selbstständige und rechtsfähige
Stiftung durch die Bezirksregierung Köln. Beim Finanzamt Euskirchen lautet die
Steuernummer 209/5738/0710. Der Sitz der Stiftung ist Euskirchen.
In
den ersten Stiftungsvorstand und das ihn unterstützende und
beaufsichtigende Kuratorium wurden nach dem Willen der Lebenshilfe als
Stiftungsgründer Personen gewählt, die entsprechend der Satzung besondere
Fachkompetenz und Erfahrung im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung der Stiftung
aufweisen. Dies sind neben betroffenen Eltern von geistig behinderten Menschen
insbesondere Fachleute in Finanz-, Wirtschafts- und Sozialfragen.:
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Stiftungsvorstand:
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Michaela Fischer,
Zülpich-Langendorf
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1. Vorsitzende der Lebenshilfe Euskirchen e.V.
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Bernd Milz,
Nettersheim-Marmagen
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Geschäftsführer
(GF) der Lebenshilfe Euskirchen e.V
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Wilhelm Stein,
Bad Münstereifel
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Vorstandsmitglied
der Lebenshilfe; GF der Nordeifelwerkstätten 
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Stiftungskuratorium
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Leo Gehrt,
Blankenheim
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Ehrenvorsitzender der Lebenshilfe Euskirchen e.V.
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Michael Usadel,
Schleiden-Gemünd
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Vorstandsmitglied
der Lebenshilfe; Steuerbevollmächtigter
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Gerhard-Josef Brühl,
Weilerswist
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Vorstandsmitglied
Miteinander-Füreinander; Stadtverwaltungsdirektor
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Gründe
zur Errichtung der Stiftung und ihr Zweck werden in der
Notwendigkeit gesehen, die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen im
Kreis Euskirchen zu fördern, auszubauen und zu sichern. Durch Sparzwänge der
öffentlichen Haushalte und Reformen der Sozialhilfe drohen
Finanzierungsgrundlagen wegzubrechen, wo sie nicht als Rechtsanspruch der
Betroffenen abgesichert sind. Dies betrifft viele behinderte Menschen, da auch
sie nicht mehr im bisherigen Umfang durch Härtefallregelungen ausgenommen
werden.
Ein
anderer wichtiger Aspekt ist Schaffung und Ausbau von geeigneten Wohnangeboten
für Menschen mit Behinderungen im Kreis Euskirchen, an denen es insbesondere
für Menschen mit geistiger- und mehrfacher Behinderung noch fehlt. Der
Aufbau begleitender Dienste für Menschen mit Behinderungen und ihre Familien
wird zwar durch den Grundsatz „ambulant vor stationär“ ideell gestärkt; gleichzeitig
brechen aber hierfür notwendige Finanzierungen weg oder werden nicht im
geforderten Maße gesetzlich abgesichert. Hierdurch werden sie von freiwilligen
Zuschüssen öffentlicher Haushalte abhängig. 
In
den vergangenen vier Jahrzehnten hat die Lebenshilfe Euskirchen e.V. als
Eltern- und Selbsthilfevereinigung die Trägerschaft von
Frühfördereinrichtungen für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder und
von Wohnangeboten für Erwachsene in Kall und Weilerswist übernommen. Die
Stiftung Lebenshilfe Kreis Euskirchen wirbt dafür, Schaffung, Erhaltung und
Ausbau von Fördereinrichtungen für Menschen mit Behinderungen im Kreis
Euskirchen durch Spenden oder Zustiftungen zu unterstützen. Das Stiftungsgesetz
und die Stiftungssatzung gewährleisten, dass die Zuwendungen dauerhaft zur
Verwirklichung dieser Ziele verwendet werden.
Der Stiftungszweck
wird durch vielfältige Hilfen verwirklicht, beispielsweise durch
die
- Trägerschaft
von Einrichtungen zur Frühförderung, Betreuung, Bildung, Erholung
und Freizeitgestaltung von Menschen mit geistiger Behinderung
- Trägerschaft
von Einrichtungen zur Schaffung und Erhaltung von Wohnraum für
Menschen mit einer geistigen Behinderung
- Förderung
und Unterstützung von Menschen, die von der Lebenshilfe Kreisvereinigung
Euskirchen e.V. betreut werden
- Zusammenarbeit
mit Stiftungen, Vereinen, gemn. Gesellschaften oder juristischen
Personen mit ähnlicher Zielrichtung auf regionaler, nationaler
und internationaler Ebene
- Beschaffung
von Mitteln gemäß §58 Nr. 1 der Abgabenordnung (A0) zur Förderung
der oben genannten Menschen und Einrichtungen.
Unterstützen
Sie unsere Arbeit mit Spenden und Zustiftungen!
Konto
der Stiftung Lebenshilfe Kreis
Euskirchen: Kreissparkasse
Euskirchen BLZ: 382 501 10; Konto-Nr.: 2 617 322
Geschäftsstelle der Stiftung: Kirchplatz 1, 53879 Euskirchen.
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Ansprechpartner:
Bernd Milz, Tel.: 02251 7740314
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