Stiftung Lebenshilfe Kreis Euskirchen

Am 08. April 2003 fasste der Vorstand der Lebenshilfe Kreisvereinigung Euskirchen e.V. den Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung zugunsten von Menschen mit geistiger Behinderung im Kreis Euskirchen. Nach Vorprüfung und Abstimmung mit der zuständigen Bezirksregierung Köln und der Oberfinanzdirektion Düsseldorf beschloss der Lebenshilfe-Vorstand im Juli 2003 das zur Errichtung einer Stiftung notwendige Stiftungsgeschäft und die Stiftungssatzung. Am 20. Oktober 2003 erfolgte die Anerkennung als selbstständige und rechtsfähige Stiftung durch die Bezirksregierung Köln. Beim Finanzamt Euskirchen lautet die Steuernummer 209/5738/0710.
Der Sitz der Stiftung ist Euskirchen.

In den ersten Stiftungsvorstand und das ihn unterstützende und beaufsichtigende Kuratorium wurden nach dem Willen der Lebenshilfe als Stiftungsgründer Personen gewählt, die entsprechend der Satzung besondere Fachkompetenz und Erfahrung im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung der Stiftung aufweisen. Dies sind neben betroffenen Eltern von geistig behinderten Menschen insbesondere Fachleute in Finanz-, Wirtschafts- und Sozialfragen.:

Stiftungsvorstand:

 

Michaela Fischer, Zülpich-Langendorf

1. Vorsitzende der Lebenshilfe Euskirchen e.V.

Bernd Milz, Nettersheim-Marmagen

Geschäftsführer (GF) der Lebenshilfe Euskirchen e.V

Wilhelm Stein,
Bad Münstereifel

Vorstandsmitglied der Lebenshilfe; GF der Nordeifelwerkstätten    nach oben

Stiftungskuratorium

 

Leo Gehrt,
Blankenheim

Ehrenvorsitzender der Lebenshilfe Euskirchen e.V.

Michael Usadel, Schleiden-Gemünd

Vorstandsmitglied der Lebenshilfe; Steuerbevollmächtigter

Gerhard-Josef Brühl, Weilerswist

Vorstandsmitglied Miteinander-Füreinander; Stadtverwaltungsdirektor


Gründe zur Errichtung der Stiftung und ihr Zweck werden in der Notwendigkeit gesehen, die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen im Kreis Euskirchen zu fördern, auszubauen und zu sichern. Durch Sparzwänge der öffentlichen Haushalte und Reformen der Sozialhilfe drohen Finanzierungsgrundlagen wegzubrechen, wo sie nicht als Rechtsanspruch der Betroffenen abgesichert sind. Dies betrifft viele behinderte Menschen, da auch sie nicht mehr im bisherigen Umfang durch Härtefallregelungen ausgenommen werden.

Ein anderer wichtiger Aspekt ist Schaffung und Ausbau von geeigneten Wohnangeboten für Menschen mit Behinderungen im Kreis Euskirchen, an denen es insbesondere für Menschen mit geistiger- und mehrfacher Behinderung noch fehlt. Der Aufbau begleitender Dienste für Menschen mit Behinderungen und ihre Familien wird zwar durch den Grundsatz „ambulant vor stationär“ ideell gestärkt; gleichzeitig brechen aber hierfür notwendige Finanzierungen weg oder werden nicht im geforderten Maße gesetzlich abgesichert. Hierdurch werden sie von freiwilligen Zuschüssen öffentlicher Haushalte abhängig.                                                                                                         nach oben

In den vergangenen vier Jahrzehnten hat die Lebenshilfe Euskirchen e.V. als Eltern- und Selbsthilfevereinigung die Trägerschaft von Frühfördereinrichtungen für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder und von Wohnangeboten für Erwachsene in Kall und Weilerswist übernommen. Die Stiftung Lebenshilfe Kreis Euskirchen wirbt dafür, Schaffung, Erhaltung und Ausbau von Fördereinrichtungen für Menschen mit Behinderungen im Kreis Euskirchen durch Spenden oder Zustiftungen zu unterstützen. Das Stiftungsgesetz und die Stiftungssatzung gewährleisten, dass die Zuwendungen dauerhaft zur Verwirklichung dieser Ziele verwendet werden.

Der Stiftungszweck wird durch vielfältige Hilfen verwirklicht, beispielsweise durch die

  • Trägerschaft von Einrichtungen zur Frühförderung, Betreuung, Bildung, Erholung und Freizeitgestaltung von Menschen mit geistiger Behinderung
  • Trägerschaft von Einrichtungen zur Schaffung und Erhaltung von Wohnraum für Menschen mit einer geistigen Behinderung
  • Förderung und Unterstützung von Menschen, die von der Lebenshilfe Kreisvereinigung Euskirchen e.V. betreut werden
  • Zusammenarbeit mit Stiftungen, Vereinen, gemn. Gesellschaften oder juristischen Personen mit ähnlicher Zielrichtung auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene
  • Beschaffung von Mitteln gemäß §58 Nr. 1 der Abgabenordnung (A0) zur Förderung der oben genannten Menschen und Einrichtungen.

 

Unterstützen Sie unsere Arbeit mit Spenden und Zustiftungen!

 

Konto der Stiftung Lebenshilfe Kreis Euskirchen:
Kreissparkasse Euskirchen BLZ: 382 501 10; Konto-Nr.: 2 617 322

Geschäftsstelle der Stiftung: Kirchplatz 1, 53879 Euskirchen.

Ansprechpartner: Bernd Milz, Tel.: 02251 7740314

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